Die Angaben der Selbstauskunft sind Grundlage für die Beurteilung des/der Mietinteressenten und werden der Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrages zugrunde gelegt.
Sollte es aufgrund dieser Selbstauskünft zum Abschluss eines Mietvertrages kommen, so geschieht dies unter der Bedingung, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.
Sollte sich nach Abschluss des Mietvertrages herausstellen, dass einzelne Angaben falsch sind, sind Sie als Mieter zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Mietobjekts verpflichtet. Zudem verpflichten Sie sich, dem Vermieter, jeden entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die SCHUFA-Klausel
Ich willige ein, dass der Vermieter von der SCHUFA Holding AG Daten über die Beantragung eines Mietvertrages übermittelt und Auskünfte über mich von der SCHUFA erhält!
Bitte füllen Sie das Formular so vollständig, wie möglich und wahrheitsgemäß aus!
Der/die Mietinteressent/in erteilt dem Vermieter hiermit folgende freiwillige und wahrheitsgemäße Selbstauskunft.